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Lyudmila Detkova
SunDanceCompany
Wagramerstraße 24
1220 Wien

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Telefon: +436509501180
E-Mail: office@sundancecompany.at

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Lyudmila Detkova Tanzstudio
AT201200010025063594
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
ATU73400802

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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Richtlinien (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SunDanceCompany

§1 Bei SundanceCompany, nachfolgend „SDC“ genannt, sind Kurse und Workshops dem Alter und dem Niveau entsprechend unterteilt. Die Zuteilung der TeilnehmerInnen zu den einzelnen Kursen obliegt ausschließlich den Pädagoginnen und der Geschäftsleitung von SDC.

§2 Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Das Tanzstudio öffnet 30 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde und schließt 20 Minuten nach der letzten Unterrichtsstunde.

§3 Die Lehrerinnen von SDC sind verpflichtet, Kinder und Jugendliche zu einem disziplinierten Verhalten anzuleiten. TeilnehmerInnen im Allgemeinen haben der Hausordnung, den Weisungen der Pädagogin und der Rezeption Folge zu leisten.

§4 Die KursteilnehmerIn bzw. die gesetzliche VertreterIn der KursteilnehmerIn verpflichtet sich, für die Dauer des Schuljahres (September – Juni) dafür zu sorgen, dass die TeilnehmerIn regelmäßig und pünktlich zum Unterricht erscheint. Bei unregelmäßigem Besuch kann die Leitung von SDC die Versetzung der TeilnehmerIn in eine niedrigere Kursstufe veranlassen, um die aufbauende Arbeit mit den anderen TeilnehmerInnen nicht zu gefährden.

§5 Die Aufsichtspflicht von SDC für Kinder beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Kinder vom Lehrer für die Kursstunde übernommen werden und endet nach der Kursstunde.

§6 ZAHLUNGSFRIST: Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Kursgebühren bis spätestens 15. Tag des Monats, ansonsten ist keine weitere Kursteilnahme möglich.

Es gibt 2 Arten der Bezahlung:

3-monatige Bezahlung (Quartalszahlung* – nicht pro Stunde verrechnet sondern genereller Preis)

oder

1-monatige Bezahlung (jedoch wird die Bezahlung pro Stunde verrechnet und ist somit auchetwas teurer als die Quartalszahlung). Es wird gebeten, um vorherige Absprache mit derSchulleitung bzw. Geschäftsführung diesbezüglich.

*Quartale: Oktober – Dezember; Jänner – März; April – Juni;
Workshops und diverse Dance Camps müssen vor deren Beginn vollständig bezahlt werden.

Die Zahlungspflicht besteht auch im Falle der Erkrankung (außer bei längerer Krankheitsdauer mit ärztlicher Bestätigung – Rücksprache mit Geschäftsleiterin) oder des Nichterscheinens zum Unterricht aus anderer Ursache.

§7 Alle Mitglieder der SunDanceCompany haben einmal pro Kalenderjahr den Mitgliedsbeitrag sowie den Kostümbeitrag zu zahlen.

§8 Für Neuzugänge besteht die Möglichkeit von 2 Schnupperstunden (Preis laut Auflistung). Sollten sich die Kinder bzw. die gesetzlichen Vertreter der Kinder dazu entscheiden, weiter am regulären Unterricht teilnehmen zu wollen, so besteht die Möglichkeit für die laufenden Monate bis zum Quartalsende monatlich zu zahlen und danach in die 3-monatige Quartalszahlung umzusteigen.

§9 Es gilt die aktuelle Preisliste laut Aushang
§10 Der Kursaustritt einer TeilnehmerIn ist ausschließlich schriftlich (d.h. E-Mail oder Brief; kein WhatsApp, SMS, etc.) bis Mitte des letzten Quartalsmonats bekanntzugeben.

§11 Die Teilnahme an öffentlichen Auftritten, insbesondere unserer alljährlichen „Geburtstagsshow“, richtet sich nach der Altersstufe der SchülerIn, der Entscheidung des Lehrkörpers sowie der Geschäftsleitung von SDC.

§12 Sollte der Unterricht aufgrund höherer Gewalt nicht im Studio stattfinden können, wird SDC stattdessen Online-Klassen anbieten. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückzahlung von Gebühren oder vorzeitigen Kündigung.

§13 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SunDanceCompany sowie die Bestimmungen des ABGB als vereinbart.

§14 Die oben angeführten Punkte treten mit 1. September 2021 in Kraft.